Fragen & Antworten – Rechtszentrum.at

Plattform & öffentlicher Auftrag

Was ist rechtszentrum.at – und wofür steht die Plattform?

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Rechtszentrum.at ist ein österreichweites, gemeinnütziges Online-Verzeichnis für Rechtsanwält:innen und Kanzleien. Die Plattform bündelt geprüfte Basisinformationen an einem zentralen Ort, macht sie leicht auffindbar und sorgt für Transparenz im Rechtsmarkt – neutral, nicht-kommerziell und barrierearm.
Unsere Leitidee: öffentlicher Nutzen, Rechtsklarheit, Vertrauen.

Öffentlich: Informationen, die Bürger:innen, Unternehmen und Medien rasch brauchen.
Neutral: Keine Bevorzugung; gleiche Grundstandards für alle Profile.
Aktuell & nachvollziehbar: Einträge werden verifiziert und laufend gepflegt.
Barrierearm & datensparsam: DSGVO-konform, EU-Hosting, verständliche Sprache.

Welchen Beitrag leistet rechtszentrum.at für die Allgemeinheit?

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Wir setzen einen Standard für transparenten Informationszugang im Rechtsbereich – als Gemeinwohl-Infrastruktur:

Gleiche Sichtbarkeit: Jede Kanzlei erhält ein kostenfreies Basiprofil mit Kernangabe
Bessere Orientierung: Einheitliche Struktur, klare Suchfilter, nachvollziehbare Kriterien.
Verlässlichkeit: Inhalte werden auf Plausibilität geprüft (z. B. gegen öffentliche Register).
Medien- und Verwaltungsschnittstelle: Recherchen werden erleichtert, Kontaktwege verkürzt.
Digitale Verantwortung: Datensparsamkeit, Zugriffsschutz, Offenlegung von Änderungen.

Unser Anspruch: ein faires, modernes Informationsfundament für alle, das Vertrauen in den Rechtsstaat stärkt.

Welche Funktionen stellt rechtszentrum.at bereit – heute und perspektivisch?

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Heute:

Standardisierte Kanzleiprofile (Kontaktdaten, Standorte, Tätigkeitsfelder, Sprachen).
Intuitive Suche & Filter (Region, Schwerpunkt, Kanzleiform u. a.).
Verifizierungsprozess vor Freischaltung; Korrektur-/Meldeweg bei Unstimmigkeiten.
Hinweise & Orientierung (keine Rechtsberatung; Wegweiser zu offiziellen Stellen).
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Perspektivisch (gemeinnützig, nach Maßgabe der Mittel):

Erweiterte Qualitätsangaben (z. B. Fortbildung, Zertifizierungen – freiwillig, nachvollziehbar).
Barrierefreiheit weiter ausbauen (WCAG-Konformität).
Mehrsprachige Oberflächen (DE/EN) für bessere Zugänglichkeit.
Transparenzprotokoll (Änderungshistorie von Profilen, Stand der Verifizierung).
Datenschnittstellen für Forschung und Verwaltung (antragsbasiert, DSGVO-konform

Wer führt rechtszentrum.at – und wie wird Unabhängigkeit sichergestellt?

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Rechtszentrum.at ist ein Projekt des Österreichischen Zentrums für Recht und Transparenz, eines gemeinnützigen Vereins mit Sitz in Wien.


Trägerschaft & Aufsicht: Die Plattform wird inhaltlich durch das Direktorium geführt; Ethik- und Aufsichtskommission sowie Rechnungsprüfer sichern Compliance und Mittelverwendung.

Neutralität & Gleichbehandlung: Einheitliche Listungs- und Darstellungsstandards, keine Bezahl-Bevorzugung im Basiseintrag.

Transparente Finanzierung: Gemeinnützig; etwaige Förderbeiträge dienen ausschließlich Betrieb und Weiterentwicklung des öffentlichen Angebots.

Kein Ersatz für Behörden/Kammern: Wir arbeiten faktenbasiert und unabhängig; rechtszentrum.at ist keine Rechtsberatung und kein amtliches Register.

Wer kann sich eintragen lassen – und zu welchen Bedingungen?

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Eintragungsfähig sind:

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit aufrechter Eintragung in Österreich,
Rechtsanwaltsgesellschaften und Kanzleigemeinschaften.


Bedingungen:

Die Eintragung in das Verzeichnis ist ein Mitgliedsrecht des Österreichischen Zentrums für Recht und Transparenz.
Die Mitgliedschaft ist mit einem vom Vorstand festgesetzten jährlichen oder monatlichen Mitgliedsbeitrag verbunden.
In einer befristeten Einführungsphase wird der Mitgliedsbeitrag erlassen; alle Eintragungen erfolgen kostenfrei.

Datenquellen, Verifizierung & Qualität

Aus welchen Registern/Quellen stammen die Angaben?

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Wir arbeiten ausschließlich mit öffentlichen, verlässlichen und nachprüfbaren Quellen sowie mit autorisierten Angaben der Kanzleien:

ÖRAK-/Rechtsanwaltskammer-Verzeichnisse (aufrechte Eintragung, Kanzleisitz, Berufsstatus).
Firmenbuch (bei Rechtsanwalts-Gesellschaften: Firma, Sitz, Vertretung).
Amtliche Bekanntmachungen & Register (z. B. Adressänderungen, Umgründungen).
Eigeneingaben der Kanzleien (kontrollierte Felder wie Schwerpunkte, Sprachen, Kontaktwege), nur nach Berechtigungsnachweis.
Kanzleiwebsites & öffentliche Selbstdarstellungen, sofern sachlich, widerspruchsfrei und belegbar.

Grundsatz: Amtliche Einträge schlagen jede sonstige Quelle. Eigeneingaben werden nur übernommen, wenn sie mit dem Registerstand vereinbar sind.

Wie erfolgt die Verifizierung vor Freischaltung und in welchen Intervallen wird aktualisiert?

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Vor Freischaltung

Pflichtfelder-Abgleich mit Kammer-/Registerdaten (Name, Sitz, Berufsstatus).
Berechtigungscheck der meldenden Person (z. B. Bestätigung über Kanzlei-E-Mail-Domain oder schriftliche Vollmacht).
Sachlichkeitsprüfung der Inhalte (keine Mandats-/Erfolgsaussagen, keine Superlative).
DSGVO-Check (nur erforderliche, öffentliche oder freigegebene Angaben).


Laufende Aktualisierung
Automatischer Register-Abgleich der Pflichtfelder: quartalsweise (mindestens).
Manuelle Vollprüfung des Profils: jährlich.
Ereignisgetriebene Updates (z. B. Kammerstatus geändert, Umzug): zeitnah, mit Vorrang.
„Letzte Aktualisierung“ wird am Profil ausgewiesen; wesentliche Änderungen werden intern versioniert.

Nach welchen Kriterien sind Angaben zulässig (Sachlichkeit, Nachweisbarkeit)?

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Es gelten klare Qualitätskriterien:

Sachlichkeit & Fachbezug: Nur juristisch relevante, nüchterne Informationen (Schwerpunkte, Zulassungen, Sprachen, Kontaktdaten, Publikationen).
Nachweisbarkeit: Jede Angabe muss belegbar sein (Register, offizielle Website, Dokumente).
Widerspruchsfreiheit: Keine Abweichung zu Kammer-/Registerdaten in Pflichtfeldern.
Kein Werbe-Overstatement: Keine Erfolgs-/Qualitätsaussagen („beste Kanzlei“, „100 % gewonnen“), keine Mandatsreferenzen ohne zulässige Grundlage.
Datensparsamkeit: Keine Veröffentlichung privater Daten ohne Erforderlichkeit/Einwilligung.
Kennzeichnung: Bezahlte Zusatzdarstellungen werden als Anzeige kenntlich gemacht; der Basiseintrag bleibt neutral.

Wie werden Fehlerkorrekturen und Richtigstellungen umgesetzt (Fristen, Nachweis)?

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Meldeweg

Korrekturen können durch Kanzleien (verifizierter Zugang) oder durch Dritte gemeldet werden (Formular „Richtigstellung“ mit Kurzbegründung).
Eingangsbestätigung innerhalb von 2 Werktagen.


Prüfung & Entscheidung

Offensichtliche Fehler (Tippfehler, falsche Nummer): Korrektur binnen 3–5 Werktagen.
Streitige Angaben (z. B. Selbstbeschreibung, Zusätze): Prüfung binnen 10 Werktagen mit Quellenvergleich; bei Bedarf Anforderung von Nachweisen (Registerauszug, Kanzleibestätigung auf Briefkopf, Link/Nachweis).
Dringendes (berufsrechtlich heikel, irreführend): vorläufige Ausblendung binnen 48 Stunden, finale Klärung folgt.


Transparenz & Rechtsmittel intern

Jede Korrektur erhält einen internen Vermerk (Zeitpunkt, Grund, Quelle).
Bei Nichtstattgabe erhält die meldende Person eine begründete Rückmeldung; auf Wunsch prüft die Ethik- und Aufsichtskommission den Fall nochmals.


Nachweisanforderungen (Beispiele)

Register-/Kammerauszug, Firmenbuchauszug (bei Gesellschaften).
Bestätigung über kanzleieigene E-Mail-Domain oder schriftliche Vollmacht.
Beleglink/Screenshot mit Datum, bei Offline-Quellen eine Kopie mit Ausstellungsdatum.

Finanzierung, Beiträge & Kennzeichnung

Wie finanziert sich das Projekt (ideeller Bereich & Mitgliedsbeiträge)?

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rechtszentrum.at wird ausschließlich durch freiwillige Mitgliedsbeiträge sowie – soweit verfügbar – öffentliche Fördermittel und projektbezogene Zuschüsse finanziert.

Ein Eintrag ist ausschließlich im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft im Österreichischen Zentrum für Recht und Transparenz möglich. Die Mitgliedschaft ist mit einem festen monatlichen Beitrag verbunden. Dieser Beitrag ist für alle gleich und wird ausschließlich zur Deckung der Kosten für Betrieb, Wartung, Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Plattform verwendet.

Es gibt keine bezahlten Anzeigen, keine bevorrechtigten Platzierungen und keine gewinnorientierte Ausrichtung. Sämtliche Einnahmen fließen unmittelbar in die gemeinnützigen Ziele des Vereins.

Warum ist der Mitgliedsbeitrag verpflichtend?

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Der Mitgliedsbeitrag dient ausschließlich der kostendeckenden Finanzierung der Plattform und der damit verbundenen gemeinnützigen Aufgaben. Die Mittel fließen in die technische Betreuung und Weiterentwicklung, in Forschungs- und Transparenzarbeit, in öffentliche Informations- und Bildungsinitiativen sowie in Projekte zur Förderung öffentlicher Projekte .

Ein weiterer Grund: Die verpflichtende Beitragsstruktur stellt sicher, dass die Darstellung im Verzeichnis nicht durch kommerzielle Platzierungen oder Zahlkraft verzerrt wird. Stattdessen erfolgt die Reihung neutral und transparent – nach nachvollziehbaren Kriterien, die sowohl etablierten Kanzleien als auch neuen, engagierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten faire Chancen bieten.

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